Selbstkontrolle

Erst lösen, dann reisen

Ihr wichtigstes Gepäck: Das Billett
 
Selbstkontrolle – was bedeutet das? Die bekannten gelben Plakate und Kleber mit einem schwarzen Augen-Symbol weisen darauf hin:

Grundsätzlich muss schweizweit ein Billett vor dem Einstieg in öffentliche Verkehrsmittel gekauft werden. Wenn Sie bei einer Kontrolle kein Billett vorweisen können, muss ein Zuschlag von CHF 90.-- sowie ein pauschaler Fahrpreisanteil von CHF 10.-- entrichtet werden. Im Wiederholungsfall erhöhen sich diese Zuschläge. Zudem werden die Personalien erfasst, die dann wärhrend mindestens zwei Jahren registriert bleiben.



Wo kaufe ich meinen Fahrausweis?
- am Billettautomaten
- im nächsten Bahnreisezentrum
- beim RailService unter Tel. 0900 300 300 (CHF 1.19/Min.)
- oder via E-Ticket

Abos vergessen?
Wenn Sie aus Versehen Ihr persönliches Abo vergessen haben, können Sie es innerhalb von 10 Tagen zusammen mit dem Formular "Reise ohne gültigen Fahrausweis" am Schalter vorbeibringen. Für das nachträgliche Vorweisen bezahlen Sie dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht für übertragbare Abos, Junior-Karten, Enkel-Karten und "Gleis 7".

Velo-Transport / Hunde
Auch wer für sein Velo oder seinen Hund keinen gültigen Fahrausweis besitzt, muss den Zuschlag von CHF 90.-- sowie ein pauschaler Fahrpreisanteil von CHF 10.-- bezahlen.

Falls Sie öfters fahren, empfehlen wir

- Mehrfahrtenkarte
- Multitageskarte
- Verbundabonnement
- Generalabonnement