Was ist die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr?
Die Ombudsstelle wurde vom Verband öffentlicher Verkehr VöV am 1. Mai 2001 eingerichtet. Dem VöV gehören praktisch sämtliche Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs an. Die Ombudsstelle untersteht keiner Weisung der Transportunternehmungen, arbeitet also unabhängig und neutral.
Wofür ist die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr zuständig?
Jeder Fahrgast, der mit einer Dienstleistung des öffentlichen Verkehrs nicht zufrieden ist, Meinungsverschiedenheiten oder andere Probleme mit einer Transportunternehmung hat, kann die Dienste der Ombudsstelle in Anspruch nehmen.
Nicht behandelt werden ebenfalls Fälle, bei denen bereits ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht oder einer Behörde anhängig gemacht worden ist oder läuft.
Was geschieht mit meiner Eingabe?
Die Ombudsstelle prüft Ihre Eingabe und holt wenn nötig die Stellungnahme der Transportunternehmung ein. Je nach Fall kann die Ombudsstelle sich der Meinung der Unternehmung anschliessen, eine Aussprache organisieren, zwischen Fahrgast und Transportunternehmung vermitteln oder eine Empfehlung zuhanden der Unternehmung abgeben. Die Ombudsstelle kann aber niemanden zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Die Stellungnahme der Ombudsstelle ist weder für den Fahrgast noch für die Transportunternehmung bindend.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie unter www.ombudsstelle.ch.
Adresse Deutschschweiz
Ombudsstelle öffentlicher Verkehr
Cornelia Füeg
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 768
4601 Olten
Tel. 062 296 94 25
Fax 062 296 94 26
Email: c.fueeg@ombudsstelle.ch
