Netzzugang

Die Benützung der Infrastruktur der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) richtet sich nach der Netzzugangsverordnung (NVZ) vom 25. November 1998 und den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG).

Die wichtigsten Bestimmungen zur Erlangung des Netzzugangs lauten:

• Die Eisenbahnverkehrsunternehmung welche einen Netzzugang wünscht, hat ihren Sitz in der Schweiz oder der Europäischen Union.
• Der Netzzugang von Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz oder der EU richtet sich nach den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
• Das Unternehmen besitzt eine Konzession oder eine Lizenz zum Führen von Zügen gemäss Eisenbahngesetz (EBG).
• Die finanziellen Grundlagen sind gesichert.
• Es besteht ein Versicherungsschutz von mindestens 100 Millionen Schweizer Franken pro Schadensfall.
• Qualifiziertes Personal gewährleistet den sicheren Betrieb.
• Die Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb.
• Es muss garantiert sein, dass die Sicherheitsbestimmungen der befahrenen Strecken eingehalten werden.


Das schweizerische Eisenbahngesetz (EBG) lässt seit 01.12.2012 Bestellungen von Grund- und Zusatzleistungen durch am Güterverkehr interessierte Unternehmen zu (sogenannte bestellberechtigte Dritte). Die Bestimmungen und Bedingungen zu Bestellung und Zuteilung von Grund- und Zusatzleistungen gelten sinngemäss auch für bestellberechtigte Dritte. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Bestellprozess erfolgen über die
Trasse Schweiz AG.


Auf dieser Seite finden Sie die aktuell gültigen Tarife und Bedingungen für den Betrieb auf der Infrastruktur der SOB. Zum Erlangen des Netzzugangs stellen wir Ihnen gerne ein aktuelles Muster einer Netzzugangsvereinbarung auf Infrastruktur SOB zu. Bitte wenden Sie sich dazu an planung@sob.ch


Dokumente
Infra-Nutzung Tarifliste 2014


Infra-Nutzung Tarifliste 2013


Network Statement 2014


Network Statement 2013


Streckenöffnungszeiten SOB 2013


Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gültigen Gesetze sowie einen Leitfaden zum Netzzugang finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Verkehr (BAV).


Weitere Auskünfte erteilen gerne:


Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr


Schweizerische Südostbahn AG
Infrastruktur - Trassenmanagement
Bahnhofplatz 7
9100 Herisau


Tel. +41 71 353 36 15
Fax +41 71 353 36 09
E-Mail: planung@sob.ch


Samstag, Sonntag sowie werktags ausserhalb der Bürozeiten, Besetzung 00.00 Uhr - 24.00 Uhr

Schweizerische Südostbahn AG
Infrastruktur - Betriebszentrale
Bahnhofplatz 7
9100 Herisau


Tel. +41 71 353 36 00 bf@sob.ch
Fax +41 71 353 36 09
E-Mail: bf@sob.ch